Neujahrs-Terminologie

Neujahrs-Terminologie

Na, was sagt man den nu'?

Und da ist endlich das neue Jahr – das langersehnte neue Jahr 2024, in dem man alles besser macht. Ein neues Jahr mit 12 Kapiteln und 365 blanko Seiten, bereit, das schönste und bunteste Buch unseres Lebens zu werden.

Aber wie begrüßt man eigentlich ein neues Jahr richtig? Gibt es überhaupt ein „richtig“? Und wie lange darf man mit Neujahrswünschen „um sich werfen“?

Um das herauszufinden, machen wir einen kurzen Exkurs in die wunderbare Welt der Neujahrs-Terminologie und haben die wichtigsten „Regeln“ für Sie zusammengetragen. In diesem Sinne…

...auf zur Neujahrs-Terminologie

Frohes Neues!   Frohes neues Jahr!   Prosit Neujahr!

Das sind nur einige der Neujahrswünsche, die im deutschen Sprachraum bekannt sind. Je nach Region wünscht man sich etwas anderes. Müsste man eine Definition für diesen Terminologieeintrag erstellen, wäre es wohl etwas in dieser Richtung: „Neujahrsgrüße, die in den Tagen und Stunden um den Jahreswechsel herum verbal ausgetauscht werden. Sie sollten positiv gemeint sein und gute Wünsche für das neue Jahr beinhalten.“

Welche weiteren Benennungen gibt es denn noch für die Neujahrswünsche? Gibt es bevorzugte Neujahrsgruß-Benennungen?

Neujahrs-Terminologie mit blc
Quelle: Atlas Alltagssprache

Wie man in dem Schaubild gut sehen kann, wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz bunt gemischt das neue Jahr begrüßt. So wird im Norden und Nord-Westen Deutschlands überwiegend ein „Frohes neues Jahr!“ gewünscht. Im Süden hingegen begrüßt man das Jahr mit einem „Gutes Neues!“ oder in längerer Form „Gutes neues Jahr!“. In östlichen Gebieten wünscht man sich Ähnliches, aber in anderer Reihung. In Rheinland-Pfalz und Teilen Hessens heißt es wiederum „Prost Neujahr!“. Das wiederum klingt fast so, wie bei unseren österreichischen Nachbarn, denn dort hört man in der Silversternacht „Prosit Neujahr!“.

Warum eigentlich Prost oder Prosit?

Vielleicht, weil aufs neue Jahr angestoßen wird? Fast. Wir werfen einen kurzen Blick in die Etymologie des Wortes Prost. Das Wort stammt von dem lateinischen Wort prodesse ab, was so viel bedeutet, wie „es möge nützen“. So hoffen wir bei jedem Zuprosten, dass es nützlich sein wird, und wünschen uns indirekt ein gutes und erfolgreiches neues Jahr. Na das klingt doch wunderbar, oder nicht?
 

Und wie lange darf ich noch?

Auch diese Frage ist nicht so klar zu beantworten. Der Knigge empfiehlt die Neujahrsgrüße in der ersten Januarwoche zu „verteilen“. Allgemein lautet es, bis Mitte Januar darf man sich noch ein „Frohes Neues!“ wünschen, vor allem, wenn man sich unter Arbeitskollegen wegen Winterurlaub noch nicht gesehen hat. Ab Ende Januar soll man aber von Neujahrsgrüßen absehen. 

Allerdings finden wir, dass es je nach Situation, Beziehung zum Gegenüber und Botschaft auch darüber hinaus noch Zeit hat 😉 Unsere Faustregel daher: Liebe Worte und gute Wünsche sind immer willkommen – vor allem, wenn Ihnen danach ist.

Und was wünschen wir Ihnen?

Na, das ist doch ganz klar! Wir wünschen Ihnen, dass dieses Jahr voller Überraschungen steckt, Ihnen neue Möglichkeiten bietet und Ihnen viele freundliche Gesichter begegnen. Dass die nicht so freundlichen Gesichter nicht so häufig über Ihren Weg laufen oder das Jahr Ihnen auf andere Art und Weise Neuerungen bringen. Wir hoffen, dass Sie immer die guten Dinge im Leben sehen können, aber auch die schwierigen Momente oder Zeiten annehmen (wir haben ein offenes Ohr für Sie). Auf, dass dieses Jahr sowohl privat als auch beruflich ein voller Erfolg wird, wir alle aber dennoch auch mit Tiefphasen umzugehen lernen. Und was niemals fehlen darf – Gesundheit, Frieden, Liebe und Glück 🍀

Lassen Sie uns dieses neue Buch mit vielen Momenten, Geschichten, Erfahrungen, viel Lachen und Terminologie 😉 füllen.

Fazit

Um auf die Frage vom Anfang zurückzukommen: Die Neujahrs-Terminologie ist bunt, hat viele bevorzugte Benennungen – je nachdem, wo Sie sind – und kennt fast keine Grenzen, weder bei der Neujahrsgruß-Formulierung noch bei der Zeit. Allerdings gibt es eine wichtige Regel, beziehungsweise (eine) abgelehnte Benennung, nämlich negativ formulierte Grüße. In dem Fall einfach gar keine.

Die Frage zur Neujahrs-Terminologie ist nun geklärt, aber Ihr Terminologieschuh drückt an einer anderen Stelle? Sie brauchen Unterstützung bei Ihrem Terminologiemanagement

Kontaktieren Sie uns gerne und bei einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie wir helfen können.

Frohes Neues!

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